Allgemeine Geschäftsbedingungen
Skischule Wechselberger
Liß 300
6474 Jerzens, Pitztal, AT
1 GELTUNGSBEREICH DER AGB
1.1 Für Geschäftsbeziehungen zwischen der Skischule Wechselberger und dem Kursteilnehmer (im Folgenden kurz: „Kunde“) gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB“) in der jeweils gültigen Fassung. Die gültige Fassung der AGB richtet sich jeweils nach dem Zeitpunkt der betreffenden Angebotslegung durch den Kunden.
1.2 Die Skischule erbringt gegenüber dem Kunden Dienstleistungen im Bereich des Ski- und Schneesport. Davon umfasst sind unter anderem das Erteilen von Skiunterricht, das Führen und Begleiten auf Skitouren und Schneeschuhwanderungen (iSd § 1 Abs 1 T-SSG 1995) sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten (im Folgenden kurz: “Kurse”). Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Skischule Wechselberger in diesem Zusammenhang. Im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen wird seitens der Skischule Wechselberger eine Garantie für den Ausbildungserfolg nicht übernommen.
1.3 Von diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen der Skischule Wechselberger und dem Kunden. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten keine Wirkung auf die in Punkt 1.2 angeführten Geschäftsbeziehungen.
2 VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Ein Vertragsabschluss zwischen der Skischule Wechselberger und dem Kunden ist sowohl auf elektronischem Wege (Abgabe eines Angebotes per E-Mail und Vertragsannahme durch Bestätigungs-E-Mail) als auch per Telefon oder vor Ort in der Skischule (Vertragsabschluss durch Bestätigung per E-Mail im Nachgang) möglich.
2.2 Die Buchungsbestätigung und/oder der Zahlungsbeleg dienen als Beleg für die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung und sind vom Kunden bei Kursbeginn dem jeweiligen Kursleiter vorzulegen.
2.3 Die Skischule Wechselberger ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Ablehnung von E-Mail-Anfragen mitzuteilen. Wird das Angebot des Kunden von der Skischule Wechselberger nicht innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Wochen ab Erhalt bestätigt, gilt das Angebot des Kunden jedenfalls als nicht angenommen.
3 WIDERRUFSRECHT BEIM VERTRAGSABSCHLUSS ÜBER TELEFON ODER E-MAIL
3.1 Bei den angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um eine “Freizeitdienstleistung” im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
3.2 Für Freizeitdienstleistung besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Widerrufsrecht.
4 RÜCKTRITTSRECHT
4.1 Der Kunde ist berechtigt, zu den nachgenannten Bedingungen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) vom Vertrag einseitig und ohne weitere Verpflichtung, insbesondere ohne Verpflichtung zur Zahlung eines Entgeltes oder einer Stornogebühr, zurückzutreten.
4.2 Bei Privatkursen ist ein Rücktritt bis spätestens 16 Tage vor dem ersten Tag des Beginns der Dienstleistung ohne weitere Verpflichtungen des Kunden zulässig.
4.3 Maßgeblich für die Fristwahrung ist jeweils das Einlegen des Rücktrittsschreibens bei der Skischule Wechselberger. Zur Wahrung der jeweiligen Frist ist es erforderlich, dass das Rücktrittsschreiben bis spätestens 24:00 Uhr vor dem Fristablauf bei der Skischule eingeht. Übermittlungsfehler und Ähnliches gehen zu Lasten des Kunden.
4.4 Existiert im Herkunftsland des Kunden eine Reisewarnung wegen COVID-19 oder ähnlicher Epidemien/Pandemien u.ä., die auch das Gebiet der Dienstleistungserbringung umfasst, ist der Kunde bei allgemeiner Vorhersehbarkeit einer solchen Reisewarnung nur unter folgenden Bedingungen zum Rücktritt berechtigt:
Bei einer zwingenden, von einem negativen Testergebnis oder sonstigen Umständen unabhängigen Quarantänedauer von max. drei (3) Tagen im Fall der Rückkehr ins Herkunftsland gegen eine Stornogebühr von 50 % des gezahlten Entgelts,
bei einer zwingenden, von einem negativen Testergebnis unabhängigen oder sonstigen Umständen unabhängigen Quarantänedauer von max. fünf (5) Tagen im Fall der Rückkehr ins Herkunftsland gegen eine Stornogebühr von 25 % des gezahlten Entgelts,
bei einer zwingenden, von einem negativen Testergebnis oder sonstigen Umständen unabhängigen Quarantänedauer von mehr als fünf (5) Tagen im Fall der Rückkehr ins Herkunftsland ohne Stornogebühr.
4.5 Wurden die Quarantäneverpflichtungen bereits vor dem Zeitpunkt der Buchung verfügt, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht nach Punkt 4.4 zu.
4.6 In allen anderen Fällen ist der Kunde ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Skischule Wechselberger nicht zum Rücktritt berechtigt und hat das volle Entgelt zu entrichten. Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Nichterscheinen oder des verspäteten Erscheinens zum vereinbarten Termin.
4.7 Die Skischule Wechselberger ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahme des Kunden an Kursen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erfolgt, die eine sichere Teilnahme nicht mehr gewährleisten lassen. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde beharrlich den Anweisungen der Skischule oder des Skilehrers widersetzt (siehe Punkt 9.4). Dem Kunden stehen im Falle einer solchen Vertragsauflösung keine Ansprüche zu; er ist insbesondere auch zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.
UNSERE STORNIERUNGSBEDINGUNGEN:
Eine Stornierung für bereits gebuchte Skikurse/Privatstunden, Skitouren, Schneeschuhwanderungen etc. erfolgt zu folgenden Bedingungen:
Bei einer Stornierung von 15 bis 5 Tage vor Dienstleistungsbeginn ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Gesamtpreises zu entrichten.
Bei einer Stornierung ab 4 Tage vor Dienstleistungsbeginn ist eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des Gesamtpreises zu entrichten.
Bei verletzungsbedingter Stornierung mit ärztlicher Bestätigung fallen ebenfalls keine Gebühren an. Eine Geldrückerstattung bei einer Verletzung/Krankheit während eines Kurses, ist ebenfalls nur mit ärztlicher Bestätigung möglich! Es wird nur der Differenzbetrag rückerstattet.
4.8 Die Skischule Wechselberger übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für die Einhaltung von Kursterminen.
5 UNMÖGLICHKEIT DER LEISTUNG
5.1 Wenn die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (z. B. Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr, etc.) nicht möglich ist, ist die Skischule Wechselberger nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Es obliegt allein dem billigen Ermessen der Skischule, die Unmöglichkeit – z. B. an drei von fünf Tagen ist kein Skiunterricht möglich – die Durchführung des möglichen Leistungsteils unberührt lässt.
5.2 Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit gemäß Punkt 5.1 wird die Skischule Wechselberger das anteilige Entgelt binnen sieben (7) Tagen an den Kunden zurückzahlen. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu.
5.3 Höhere Gewalt, insbesondere Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen wie Schließungen, sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, befreien die Skischule Wechselberger von ihren Leistungspflichten.
5.4 Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit gemäß Punkt 5.3 stellt die Skischule über das anteilige Entgelt entweder eine Gutschrift aus oder bezahlt das anteilige Entgelt binnen sieben (7) Tagen an den Kunden zurück. Diesbezüglich steht dem Kunden ein Wahlrecht zu. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu. Ein allfälliges Rücktrittsrecht gemäß § 10 Abs. 2 Pauschalreisegesetz bleibt unberührt.
6 PREISE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
6.1 Sämtliche Angaben – insbesondere Preislisten der Skischule Wechselberger im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Informationsträgern – sind für die Skischule unverbindlich. Die Skischule behält sich vor, jederzeit Änderungen vorzunehmen.
6.2 Sämtliche Preisangaben sind in EURO (€) und verstehen sich brutto, sofern nichts anderes angegeben ist.
6.3 Kosten für Skitickets oder Skiausrüstung sind nicht von den Kursgebühren umfasst. Diese sind vom Kunden auf eigene Rechnung zu erwerben und mitzubringen.
6.4 Der Entgeltanspruch der Skischule Wechselberger gegenüber dem Kunden entsteht mit Vertragsabschluss. Zu diesem Zeitpunkt wird die Zahlung fällig. Sollte das Angebot des Kunden von der Skischule Wechselberger nicht angenommen werden, wird ein bereits geleisteter Betrag im Wege einer Rücküberweisung binnen sieben (7) Werktagen rückerstattet.
6.5 Im Falle anderer Buchungswege, z. B. per E-Mail oder direkt vor Ort, kann die Zahlung der Kursgebühr sofort bei Vertragsabschluss per Paypal oder bar vor Ort erfolgen; sie hat aber jedenfalls vor Kursbeginn bei der Skischule einzulangen. Sämtliche Spesen – insbesondere Bankspesen – in Verbindung mit der Bezahlung des bei der Skischule gebuchten Kurses gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
6.6 Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Skischule Wechselberger ausdrücklich anerkannt worden sind, sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Skischule. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte werden von diesem Vertragspunkt nicht berührt.
6.7 Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mitteilung der Skischule Wechselberger ein. Für den Fall, dass der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, ist die Skischule berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und sämtliche zusätzlich anfallenden Kosten und Spesen, insbesondere Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten, gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Bei offenen Forderungen kann die Skischule vom Kunden getätigte Zahlungen ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Kunden beliebig auf dessen Forderungen anrechnen. Für den Fall der Nichtzahlung einer Forderung sind auch alle übrigen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
6.8 Erfüllungsort ist für alle sowohl von der Skischule Wechselberger als auch von dem Kunden zu erfüllenden Pflichten der Ort des Sitzes der Skischule.
7 LEISTUNGSERBRINGUNG
7.1 Der Kunde hat sich zur Leistungserbringung am Sammelplatz der Skischule Wechselberger oder an einem sonst von der Skischule bekannt gegebenen Ort im Skigebiet rechtzeitig vor Kursbeginn einzufinden.
7.2 Die SkischuleWechselberger behält sich das Recht vor, den Treffpunkt der Kurse kurzfristig zu ändern. In diesen Fällen werden die Kunden von der Skischule informiert.
7.3 Die Skischule Wechselberger behält sich das Recht vor, vor Beginn eines jeden Skikurstages eine Fiebermessung unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei jedem Kunden vorzunehmen und im Falle von erhöhter Temperatur, Fieber oder sonstigen deutlichen Anzeichen auf ansteckende Krankheiten (z. B. COVID-19), die ein Risiko für andere Skikursteilnehmer sowie für Lehrkräfte und Betreuungspersonen darstellen können, nach eigenem Ermessen den Kunden vom Unterricht auszuschließen. Der Kunde hat in diesen Fällen nach seiner Wahl entweder Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung eines bereits geleisteten Entgelts oder auf Ausstellung einer entsprechenden Gutschrift.
7.4 Die Skischule Wechselberger verpflichtet sich, jeweils nur für die jeweilige Leistung qualifizierte Lehrkräfte einzusetzen.
7.5 Vor Beginn des Unterrichts hat der Kunde die Skischule Wechselberger über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Skilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen.
7.6 Anweisungen der Skischule Wechselberger hat der Kunde zu befolgen. Missachtungen von Anweisungen und Ermahnungen berechtigen die Skischule Wechselberger umgehend zur Vertragsauflösung. Dies gilt auch, wenn Kunden ein ungebührliches Verhalten, insbesondere gegenüber anderen Kursteilnehmern, an den Tag legen.
8 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
8.1 Im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen wird seitens der Skischule Wechselberger keine Garantie für den Ausbildungserfolg der Kursteilnehmer übernommen.
8.2 Die Skischule Wechselberger haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Skischule selbst oder einer ihr zurechenbaren Person beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Hauptpflichten betrifft.
8.3 Die Skischule Wechselberger übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Skischule sich selbst oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden.
8.4 Unabhängig vom Verschulden haftet die Skischule Wechselberger nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden, soweit diese das 3-fache Leistungsentgelt übersteigen.
8.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Nicht-tragen eines Skihelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kunden begründen kann, weshalb dem Kunden empfohlen wird, einen Skihelm sowie weitere für die jeweils gebuchten Leistungen empfohlene Sicherheitsausrüstung (z. B. Lawinensuchgerät bei Fahrten im freien Gelände) zu tragen bzw. Innenausrüstung mitzuführen. Skihelme und Sicherheitsausrüstung verringern in der Regel das Verletzungsrisiko.
8.6 Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
8.7 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Rettung von Pisten oder im freien Gelände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Dem Kunden wird deshalb empfohlen eine entsprechende Versicherung abzuschließen, zumal die Skischule Wechselberger nicht für Bergungs- und Flugrettungskosten haftet, es sei denn, die Skischule oder eine ihr zurechenbare Person hat diese Bergungs- und/oder Flugrettungskosten durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.
8.8 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Der Fristenlauf beginnt jeweils mit dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis erlangt. Der Kunde hat den nach ernsthafter Prüfung erkannten Mangel unverzüglich, spätestens aber binnen 7 (sieben) Tagen schriftlich bei der Skischule Wechselberger zu rügen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind jedenfalls Mängel, hinsichtlich derer der Kunde die Rüge unterlässt. Diese Bestimmung gilt – mit Ausnahme des ersten Satzes – nicht für Kunden, die Verbraucher i.S.d. Konsumentenschutzgesetzes 1979 sind.
8.8 Zum Schadenersatz ist die Skischule Wechselberger in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter und grober Fahrlässigkeit haftet die Skischule Wechselberger ausschließlich nur für Personenschäden.
8.9 Bei Verbrauchergeschäften kommt der Unterpunkt 8.8 nicht zur Anwendung. Gegenüber Verbrauchern haftet die Skischule Wechselberger – außer im Falle von Personenschäden – nur bei grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden.
8.10 Die Unterpunkte 8.8 und 8.9 gelten auch für eine allfällige Erfüllungsgehilfenhaftung der Skischule Wechselberger nach § 1313a ABGB oder ähnlichen Regelungen.
9 PFLICHTEN DES KUNDEN
9.1 Der Kunde hat die Skischule Wechselberger über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in der jeweils gebuchten Schneesportart wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbstständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechenden Ausrüstung Sorge zu tragen. Der Kunde hat der Skischule über allfällige gesundheitliche Leiden oder Beeinträchtigungen zu berichten.
9.2 Des weiteren verpflichtet sich der Kunde bei fieberhaften Infekten, ansteckenden Krankheiten sowie bei Erkrankungen, die mit Durchfall und Erbrechen einhergehen, nicht am Skikurs teilzunehmen. Insbesondere bei Auftreten von COVID-19 Symptomen (Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Atembeschwerden, etc.) verpflichtet sich der Kunde, von einer Teilnahme am Skikurs Abstand zu nehmen.
9.3 Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Kunden selbstständig die Überprüfung seiner Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen.
9.4 Anweisungen der Skischule Wechselberger, der Lehrkräfte und der Betreuungspersonen hat der Kunde zu befolgen. Missachtungen von Anweisungen und Ermahnungen berechtigen die Skischule umgehend zur Vertragsauflösung. Dies gilt auch, wenn Kunden ein ungebührliches Verhalten, insbesondere gegenüber anderen Kursteilnehmern, an den Tag legen.
10 Datenschutzerklärung
10.1 Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Skischule, welche unter [Datenschutzerklärung] abrufbar ist, zu entnehmen.
11 Sonstige Bestimmungen
11.1 Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Nebenabreden, welcher Art auch immer, Änderungen oder Ergänzungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
11.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften, denen diese AGB zugrunde liegen, gilt die Anwendbarkeit des materiellen österreichischen Rechts, unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechts, als vereinbart.
11.3 Wenn der Kunde Unternehmer oder Konsument mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches der EuGVVO* oder des Lugano-Übereinkommens** ist (das sind alle Länder mit Ausnahme der EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen und Island), wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Verträgen zwischen der Skischule und dem Kunden über die Erbringungen von Skischul-Dienstleistungen das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Skischule als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart.
11.4 Soweit der Kunde Konsument mit Wohnsitz innerhalb der EU oder des Geltungsbereiches des Lugano Übereinkommens ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtszuständigkeit.
11.5 Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGBs nichtig ist/sind, geltend zwischen der Skischule Wechselberger und dem Kunden ausdrücklich solche rechtswirksame Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine nichtige Bestimmung nicht berührt.
11.6 Sämtliche Recht und Pflichten aus diesen AGB gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der Skischule über.
11.7 Ausdrücklich festgehalten wird, dass Liftkarten/Skipässe für das Skigebiet Hochzeiger-Pitztal vom Kunden selbst auf eigene Rechnung zu erwerben sind.
* Verordnung Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und Rates vom 12.12.2012
** Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, geschlossen in Lugano am 16.09.1988